Förderung

Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Gebäudebereich?

Auf Bundesebene sind die energetischen Förderungen strukturiert in die Bereiche Neubau, Vollsanierung und Einzelmaßnahmen. Die Fördermöglichkeiten sind hierbei durch jeweils eigene Richtlinien und zum Teil auch durch unterschiedliche Abwickler (KFW und Bafa) getrennt.

Abbildung1: Übersicht der energetischen Förderungen auf Bundesebene

Auf landes- und kommunaler Ebene können weitere Fördermöglichkeiten bestehen. Zu nennen ist hier insbesondere das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) der Stadt München.

Wie sind Förderungen im Sanierungsbereich strukturiert?

Die Förderung unterscheidet grundsätzlich zwischen Vollsanierungen mit einer Sanierung nahezu aller Flächen der thermischen Hülle sowie der Haustechnik und Einzelmaßnahmen bei denen nur einzelne Komponenten angefasst werden. Eine Sonderstellung kommt dem Wärmeerzeuger zu. Dieser wird sowohl bei Vollsanierung, als auch bei Einzelmaßnahmen getrennt bzw. zusätzlich mit deutlich höheren Fördersätzen gefördert.

Die Förderung basiert für Vollsanierungen auf einer Kreditförderung, im Bereich der Einzelmaßnahmen auf Zuschüssen. In der Heizungsförderung ist eine Kombination von beidem möglich. Zu beachten ist, dass für Kommunen, neben besseren Konditionen, die Zuschussförderung auch bei Vollsanierungen zur Verfügung steht.

Abbildung 2: Übersicht der energetischen Förderungen im Sanierungsbereich

Wie sind die aktuellen Neubauförderungen gegliedert?

Die Neubauförderung nach dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) ist in die Bereiche selbstnutzender Eigentümer, Wohn- und Nichtwohnbau untergliedert.

Abbildung 3: Übersicht der energetischen Förderungen im Neubaubereich

Welche Vorrausetzung bestehen für eine Neubauförderung?

Für eine Förderung nach KFN muss die Grundanforderung eines Effizienzhausstandrads EH 40 erfüllt werden. Darüber hinaus muss mindestens für die Förderstufe 1. eine Ökobilanz durchgeführt und mit den Anforderungen aus dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG verglichen werden. Für die Förderstufe 2. muss zusätzlich eine Nachhaltigkeitszertifizierung eines dafür akkreditierten Systems durchgeführt werden. (Näheres hierzu siehe Leistungen Nachhaltigkeitszertifizierung)

Abbildung 4: Anforderungen KFN für Wohngebäude

Wann sollten Förderungen zum BEG und KFN beantragt werden?

Im Rahmen von einer immer schnelleren Fortschreibung der Richtlinien und technischen Grundlagen, in Verbindung mit teilweise nicht gesicherten langfristigen Finanzierungen, sollten Fördermittel immer schnellstmöglich, sobald die Voraussetzungen geschaffen sind, beantragt werden.

Wir unterstützen Sie hier gerne bei der Klärung und Umsetzung der Fördervoraussetzungen.

Mit welchen Leistungen unterstützt Sie die BZS-Bauphysik GmbH im Rahmen der Fördermittelbeschaffung?

  • Beratung zu Anforderungen und Prozessen im Rahmen von Fördermittelbeschaffungen
  • Planung und Nachweisführung zur Umsetzung der Anforderungen (Energiebilanzierung, Ökobilanz, Detaillierte Wärmebrückenberechnung…)
  • Ausstellung der für die Förderbeantragung erforderlichen Formalitäten

Falls Sie eine der beschriebenen Leistungen benötigen, schreiben Sie uns Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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